Der Elternausschuss

Die Mitwirkung der Eltern durch den Elternausschuss ist gesetzlich in §3 des Kindertagesstättengesetz geregelt (Das Kindertagesstättengesetz für Rheinland-Pfalz 1991,S.14). Das pädagogische Fachpersonal kooperiert unterstützt den Elternausschuss und beteiligt ihn an wesentlichen Entscheidungen. Nach dem Kindertagesstättengesetz für Rheinland-Pfalz ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternausschuss zu wählen. "Die Eltern und sonstige Erziehungsberechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternausschuss an der Erziehungsund Bildungsarbeit der Kindertagestätte mit." Die Elternversammlung setzt sich aus allen Erziehungsberechtigten der Kinder, die die Tageseinrichtung besuchen, zusammen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erziehungsberechtigten. Der Elternausschuss wird durch die Elternversammlung für jeweils ein Jahr gewählt.

Die Aufgaben des Elternausschusses sind:

  • den Kontakt zwischen Einrichtung und Eltern zu fördern
  • Zusammenarbeit der Erziehungsberichtigten untereinander stärken
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und weiterzugeben
  • er hat beratende Funktion und ist bei allen wesentlichen Entscheidungen zu hören
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten zu wecken.

Es gibt immer Situationen, in denen wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen sind. Gerne nehmen wir neue Gedanken, Vorschläge und Gestaltungsmöglichkeiten entgegen. Nicht nur die Kinder sollen sich bei uns wohl fühlen, auch die Erziehungsberechtigten.